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Hier findet Ihr regelmäßig aktualisierte Informationen und Berichte rund um das Thema Opfer - und Gewaltschutz.  

10.06.2024

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG)“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

 Die gesellschaftliche und politische Debatte über wirksame Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss immer wieder angestoßen werden. Auch nach Jahrzehnten im Kampf gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend ist die flächendeckende Versorgung von Betroffenen unzureichend. Ein wichtiger Schritt der Bundesregierung war die Einrichtung des Amts der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs (UBSKM) in 2010, um Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen sowie die Versorgung und Unterstützung von Betroffenen sicherzustellen. Mit dem neuen Gesetz sollen das Amt, der Betroffenenrat und die Aufarbeitungskommission endlich verstetigt werden. Auf Bundesebene sollen Strukturen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ausgebaut und gestärkt werden.

Folgende Inhalte sind besonders begrüßenswert:


1.    Die explizite Bezugnahme auf den „Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ 

        in § 1 UBSKMG (Art. 1), wodurch verschiedene  Gewalt- und Ausbeutungsformen 

        in den Blick genommen werden.


2.    Den Fokus auf die Bedeutung individueller Aufarbeitung für Betroffene von  

        sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, um Beratungs- und

        Unterstützungsleistungen sicherzustellen.


3.    Die Stärkung von Strukturen auf Bundeseben und die Vernetzung von wichtigen

        Akteur*innen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend.


4.    Die verbindliche Qualitätsentwicklung im Kinderschutz sowie Förderung von 

        präventivem Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend durch 

        Präventionsarbeit, Gewaltschutzkonzepte und Qualifizierung von Fachkräften.


Nachzulesen ist der Entwurf hier: 

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-staerkung-der-strukturen-gegen-sexuelle-gewalt-an-kindern-und-jugendlichen-235164



ein Beitrag von

Ina Pellehn

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV


07.04.2024

Das Soziale Entschädigungsrecht wurde zum 1. Januar 2024 modernisiert und zu einem eigenen Buch 14 (XIV) im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammengefasst. Ein Ziel der Gesetzesreform war, Betroffenen von sexualisierter und häuslicher Gewalt den Zugang zu Leistungen (z.B. monatliche Entschädigungszahlungen, Traumatherapie, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben etc.) zu erleichtern.


Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

Eine Neuerung des SGB XIV ist, dass nicht nur Opfer physischer, sondern auch psychischer Gewalt und vernachlässigte Kinder Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten können. Um unabhängig vom meist länger dauernden Antragsverfahren unterstützen zu können, wurden außerdem „Schnelle Hilfen“ eingeführt. Dazu zählt zum einen die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Zum anderen werden Berechtigte bei der Antragstellung für Leistungen der Sozialen Entschädigung und im weiteren Verwaltungsverfahren auf Wunsch durch ein Fallmanagement unterstützt. 

 

        Angles Right       Mehr Transparenz und Rechtsklarheit

        Angles Right       Unterstützung für mehr Menschen

        Angles Right       Erleichterter Zugang zu schnell wirksamen Leistungen

        Angles Right       Wesentliche Erhöhung der monatlichen anrechnungsfreien   

                    Entschädigungsleistungen

        Angles Right       Stärkung des Teilhabegedankens

        Angles Right       Verbesserungen  für Opfer sexueller Gewalt

        Angles Right       Vorgezogene Verbesserungen für Gewaltopfer einschließlich Terroropfer


Weiter ausführliche Infos erhalten Sie über diesen Link:

https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/neues-soziales-entschaedigungsrecht/




ein Beitrag von

Sabrina Drews

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV

13.02.2024

Ich möchte diesen Beitrag nutzen, um uns allen für unsere tägliche Arbeit zu danken. Wir kommen  jeden Tag mit Menschen zusammen, dehnen wir Unterstützung anbieten.  Unsere Unterstützung kann unterschiedlichste Formen haben, ein aufmunterndes Telefonat, ein aufklärendes Gespräch, die Weitergabe von Informationen. Immer wieder motivieren wir, hören zu und sind einfach da. Ganz selbstverständlich, am besten an allen Tagen der Woche von früh bis spät! Natürlich bekommen wir auch ein Dankeschön, einen Händedruck oder schnell ein paar nette Worte per Whatsapp! 

Ich bekam im neuen Jahr ein kleines, liebevoll gepacktes Päckchen mit einem Brief darin. Eine junge Klientin hat ihn mir geschrieben und diesen Brief möchte ich mit euch teilen. Es hat mich sehr gerührt. Ich empfinde den Brief als großes Geschenk! Es gibt hin und wieder noch diese Menschlichkeit, diese Art von Wertschätzung, die für jeden von uns so enorm wichtig ist. Es ist ein Feedback unserer Arbeit. In diesem Sinne möchte ich Euch danken für Eure unermüdliche Arbeit in der Opferhilfe, Eurem stetigen Einsatz!

Schön, das Ihr da seid!






















ein Beitrag von

Beate Müller

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV



11.11.2023

Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Opferschutzrichtlinie

Am 12.07.2023 hat die Kommission der Europäischen Union ihre Vorschläge für eine Änderung der Opferschutzrichtlinie (Victim Rights Directive, RL 2012/29/EU) veröffentlicht. 

Die Richtlinie normiert fundamentale Rechte für Betroffene von Straftaten, namentlich das Recht auf Information, das Recht auf Unterstützung und Schutz, gewisse Verfahrensrechte und das Recht auf Entschädigung.


Die Richtlinie wurde überarbeitet nachdem eine Revision im Juni 2022 essentielle Schutzlücken aufdeckte. Die Kommission schlägt nun eine Stärkung der Mindeststandards vor, indem u.a. fünf spezifische Ziele festgelegt wurden:


1. Verbesserung des Zugangs der Betroffenen zu Informationen;

2. Schutzmaßnahmen für Betroffene besser auf ihre Bedürfnisse abzustimmen;

3. Verbesserung des Zugangs zu spezieller Unterstützung für gefährdete Betroffene (insb. Kinder);

4. Wirksamere Beteiligung der Betroffenen am Strafverfahren;

5. Erleichterung des Zugangs zur Entschädigung durch Täter*innen.


Weiterhin sollen im Rahmen der „individuellen Bewertung der Opfer zur Ermittlung des spezifischen Unterstützungs- und Schutzbedarfs“ Betroffene von Menschenhandel besonders berücksichtigt werden (vgl. Art. 22 (3) RL 2012/29/EU; COM(2023) 424 final, S. 30).

Das weitere Gesetzgebungsverfahren sieht vor, dass der vorliegende Vorschlag der Kommission vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden muss.

Weiter Informationen finden Sie unter diesem Link


(Quelle: https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/kok-informiert/news/detail/vorschlag-der-eu-kommission-zur-ueberarbeitung-der-opferschutzrichtlinie)


ein Beitrag von

Sabrina Drews

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV

18.10.2023

Informationen zum Gewaltschutzgesetz und zur Opferhilfe:

Das Gewaltschutzgesetz gibt Betroffenen die Möglichkeit bei Gericht diverse Maßnahmen anordnen zu lassen, nach denen zugunsten der Betroffenen dem Täter ein Unterlassen gerichtlich angeordnet wird. Die Besonderheit ist, dass - bei einem entsprechenden gerichtlichen Erlass - der Täter bei Verstoss gegen diese gerichtliche Anordnung alleinaufgrund der gerichtlichen Anordnung strafrechtlich verfolgt werden kann.


Weitere nützliche Links zum Thema Opferhilfe:


https:\\www.weisser-ring.de/internet            - Weisser Ring

https:\\www.opferhilfen.de                                   - Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland



ein Beitrag von

Barbara Lüdtke

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV