04.05.2022

Heute möchten wir Euch auf den „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren“ aufmerksam machen.


Dieser ist hier abrufbar: www.nationaler-rat.de/ergebnisse 


Hierbei handelt es sich um Empfehlungen von kinderrechtsbasierten Standards fr den Umgang mit minderjhrigen Opferzeuginnen und Opferzeugen. 

Dieser Praxisleitfaden wurde entwickelt im Rahmen der Arbeit des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. 


Aus der Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Leitfadens im November 2021:


“Strafverfahren sind für Kinder und Jugendliche, die sexuelle Gewalt erlitten haben, oftmals sehr belastend und unter Umständen sogar retraumatisierend. Es ist deshalb wichtig, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen während des gesamten Verfahrens sensibel und altersentsprechend beteiligt und die vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeiten zu ihrem Schutz bestmöglich umgesetzt werden. Der „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren“ ist eine praktische Handlungshilfe für das strafrechtliche Ermittlungs- und Hauptverfahren und sollte bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht eine weite Verbreitung finden. Der Praxisleitfaden wurde von BMFSFJ, UBSKM und Vertreter:innen des Nationalen Rates bei einem Dialog im Rahmen der Justizministerkonferenz am 11. November 2021 erstmals öffentlich vorgestellt.

…Der Leitfaden ist das Ergebnis mehrerer Anhörungen und Fachgespräche, an denen die Justiz mit Richterschaft und Staatsanwaltschaft, die Polizei, die Anwaltschaft, der Betroffenenrat des UBSKM, Beratungsstellen, Opferhilfeeinrichtungen, Kinderschutzorganisationen, Psychosoziale Prozessbegleitung, Wissenschaft und Justizverwaltung teilgenommen und ihre Beiträge eingebracht haben.”


Wir meinen, dieser Leitfaden gibt nicht nur den Strafverfolgungsbehörden wichtige Instrumente im Umgang mit minderjährigen Opferzeuginnen und Opferzeugen an die Hand. Er ist ebenso wertvoll für die Arbeit der Anwaltschaft und der Psychosozialen Prozessbegleitung im Rahmen der umfassenden Wahrung von Opferschutzrechten. 




Ina Pellehn

Dipl. Sozialpädagogin

Psychosoziale Prozessbegleiterin