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Hier findet Ihr regelmäßig aktualisierte Informationen und Berichte rund um das Thema Opfer - und Gewaltschutz.  

12.02.2025

Aus der Pressemitteilung BMFSFJ vom 31. Januar 2025


"Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" 

Lange hat die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus gekämpft. Nun hat der Bundestag das "Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" abgesegnet. Es soll die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in Deutschland stärken und Fälle verhindern.


1.    Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen stärken:

Die Unterstützung von Betroffenen soll ausgebaut, das Amt der Missbrauchsbeauftragten aufgewertet werden. Die künftige Bundesregierung wird verpflichtet, das Amt der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten in alle relevanten Gesetzgebungsverfahren einzubinden.


2.    Betroffene:

Mit dem Gesetz werden die Beteiligung und die Belange von Betroffenen dauerhaft gestärkt. Die Anliegen von Betroffenen sollen in die politischen Prozesse in Bund und Land einfließen.


3.    Aufarbeitung:

Die wichtige Arbeit der unabhängigen Aufarbeitungskommission wird verstetigt. Weiterhin gibt es vertrauliche Anhörungen, öffentliche Hearings und Unterstützung bei institutioneller Aufarbeitung. Für Betroffene soll der Zugang zu Akten, die für die Aufarbeitung von Missbrauch relevant sein können, erleichtert werden. So werden durch das Gesetz künftig Jugendämter verpflichtet, Betroffenen Akteneinsicht zu gewähren und dazu Auskunft zu erteilen.


4.    Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz:

Mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhält eine Bundesbehörde den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Durch Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung kann sexuelle Gewalt früher aufgedeckt und verhindert werden. In allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe sollen Schutzkonzepte Fallanalysen zum verbindlichen Qualitätsmerkmal werden. So lässt sich aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen. Um den Kinderschutz interdisziplinär zu stärken, wird ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz verankert.


Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.


https://beauftragte-missbrauch.de      

https://www.aufarbeitungskomission.de

https://beauftragte-missbrauch.de/betroffenenrat/betroffenenrat-bei-der-ubskm




ein Beitrag von Beate Müller

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV


11.10.2024

16. Bundesweite Vernetzungstreffen /Fachtag für zertifizierte Psychosoziale ProzessbegleiterInnen und KooperationspartnerInnen im Strafverfahren

Dieses Jahr fand das Vernetzungstreffen im September in Würzburg statt. Wie der Titel es bereits sagt, ein bundesweites Treffen, organisiert durch den Vorstand des BPP e.V., zu dehnen ich gehöre.

Es ist uns jedes Jahr aufs Neue eine große Herzensangelegenheit, Fachvorträge, politische Neuerungen, praktische Erfahrungen und vor allem Zeit für den Austausch in diesen Fachtag zu integrieren. Für ungefähr 80 Interessierte, vor allem PPB aus der ganzen Bundesrepublik hieß es in diesem Jahr „Der Blick über den Tellerrand“! Am ersten Vormittag  gab es zum Einstieg in das Thema einen Input von der Ministerialrätin des Ministeriums der Justiz NRW Frau Dr. Holznagel und anschließend ein Fachvortrag  „Wie können die Vorgaben der Istanbul Konvention und andere rechtliche Regelungen für die PPB nutzbar gemacht werden?“. Referiert wurde dieser von der Fachanwältin für Strafrecht und Migrationsrecht Martina Lörsch aus Bonn.  Es waren sehr interessante Redebeiträge,  die in der anschließenden Podiumsdiskussion weitergeführt wurden. Dazu kamen aus der Schweiz, Österreich  und Deutschland Expertinnen,  die Ihre Arbeit vorstellten. Frau Peter, Referatsleiterin Opferschutz und Datenschutz aus dem BML Berlin und ein ansässiger Staatsanwalt machten die Runde vollständig.  Die TeilnehmerInnen hatten genügend Zeit für Fragen und Einwände und wir diskutierten an diesem Abend bis spät in die Nacht.

Der zweite Tag diente dem fachlichen Austausch. Die TN konnten zwischen 4 Workshops entscheiden und deren Ergebnisse wurden dann im Plenum vorgestellt. 

Durch einen Feedbackbogen, der schon ausgewertet wurde, können wir sagen, es waren: „anregende und inspirierende Gespräche“,  „eine sehr bereichernde Tagung“ die zudem „gut organisiert, einladend und rundum zum Wohlfühlen“ war.


Und so heißt es:  Nach dem Fachtag ist wieder vor dem Fachtag!



Beate Müller

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV










10.06.2024

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG)“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Die gesellschaftliche und politische Debatte über wirksame Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss immer wieder angestoßen werden. Auch nach Jahrzehnten im Kampf gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend ist die flächendeckende Versorgung von Betroffenen unzureichend. Ein wichtiger Schritt der Bundesregierung war die Einrichtung des Amts der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs (UBSKM) in 2010, um Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen sowie die Versorgung und Unterstützung von Betroffenen sicherzustellen. Mit dem neuen Gesetz sollen das Amt, der Betroffenenrat und die Aufarbeitungskommission endlich verstetigt werden. Auf Bundesebene sollen Strukturen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ausgebaut und gestärkt werden.

Folgende Inhalte sind besonders begrüßenswert:


1.    Die explizite Bezugnahme auf den „Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ 

        in § 1 UBSKMG (Art. 1), wodurch verschiedene  Gewalt- und Ausbeutungsformen 

        in den Blick genommen werden.


2.    Den Fokus auf die Bedeutung individueller Aufarbeitung für Betroffene von  

        sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, um Beratungs- und

        Unterstützungsleistungen sicherzustellen.


3.    Die Stärkung von Strukturen auf Bundeseben und die Vernetzung von wichtigen

        Akteur*innen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend.


4.    Die verbindliche Qualitätsentwicklung im Kinderschutz sowie Förderung von 

        präventivem Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend durch 

        Präventionsarbeit, Gewaltschutzkonzepte und Qualifizierung von Fachkräften.


Nachzulesen ist der Entwurf hier: 

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-staerkung-der-strukturen-gegen-sexuelle-gewalt-an-kindern-und-jugendlichen-235164



ein Beitrag von

Ina Pellehn

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV


07.04.2024

Das Soziale Entschädigungsrecht wurde zum 1. Januar 2024 modernisiert und zu einem eigenen Buch 14 (XIV) im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammengefasst. Ein Ziel der Gesetzesreform war, Betroffenen von sexualisierter und häuslicher Gewalt den Zugang zu Leistungen (z.B. monatliche Entschädigungszahlungen, Traumatherapie, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben etc.) zu erleichtern.


Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

Eine Neuerung des SGB XIV ist, dass nicht nur Opfer physischer, sondern auch psychischer Gewalt und vernachlässigte Kinder Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten können. Um unabhängig vom meist länger dauernden Antragsverfahren unterstützen zu können, wurden außerdem „Schnelle Hilfen“ eingeführt. Dazu zählt zum einen die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Zum anderen werden Berechtigte bei der Antragstellung für Leistungen der Sozialen Entschädigung und im weiteren Verwaltungsverfahren auf Wunsch durch ein Fallmanagement unterstützt. 

 

        Angles Right       Mehr Transparenz und Rechtsklarheit

        Angles Right       Unterstützung für mehr Menschen

        Angles Right       Erleichterter Zugang zu schnell wirksamen Leistungen

        Angles Right       Wesentliche Erhöhung der monatlichen anrechnungsfreien   

                    Entschädigungsleistungen

        Angles Right       Stärkung des Teilhabegedankens

        Angles Right       Verbesserungen  für Opfer sexueller Gewalt

        Angles Right       Vorgezogene Verbesserungen für Gewaltopfer einschließlich Terroropfer


Weiter ausführliche Infos erhalten Sie über diesen Link:

https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/neues-soziales-entschaedigungsrecht/




ein Beitrag von

Sabrina Drews

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV

13.02.2024

Ich möchte diesen Beitrag nutzen, um uns allen für unsere tägliche Arbeit zu danken. Wir kommen  jeden Tag mit Menschen zusammen, dehnen wir Unterstützung anbieten.  Unsere Unterstützung kann unterschiedlichste Formen haben, ein aufmunterndes Telefonat, ein aufklärendes Gespräch, die Weitergabe von Informationen. Immer wieder motivieren wir, hören zu und sind einfach da. Ganz selbstverständlich, am besten an allen Tagen der Woche von früh bis spät! Natürlich bekommen wir auch ein Dankeschön, einen Händedruck oder schnell ein paar nette Worte per Whatsapp! 

Ich bekam im neuen Jahr ein kleines, liebevoll gepacktes Päckchen mit einem Brief darin. Eine junge Klientin hat ihn mir geschrieben und diesen Brief möchte ich mit euch teilen. Es hat mich sehr gerührt. Ich empfinde den Brief als großes Geschenk! Es gibt hin und wieder noch diese Menschlichkeit, diese Art von Wertschätzung, die für jeden von uns so enorm wichtig ist. Es ist ein Feedback unserer Arbeit. In diesem Sinne möchte ich Euch danken für Eure unermüdliche Arbeit in der Opferhilfe, Eurem stetigen Einsatz!

Schön, das Ihr da seid!






















ein Beitrag von

Beate Müller

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV