12.02.2025
Aus der Pressemitteilung BMFSFJ vom 31. Januar 2025
"Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen"
Lange hat die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus gekämpft. Nun hat der Bundestag das "Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" abgesegnet. Es soll die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in Deutschland stärken und Fälle verhindern.
1. Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen stärken:
Die Unterstützung von Betroffenen soll ausgebaut, das Amt der Missbrauchsbeauftragten aufgewertet werden. Die künftige Bundesregierung wird verpflichtet, das Amt der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten in alle relevanten Gesetzgebungsverfahren einzubinden.
2. Betroffene:
Mit dem Gesetz werden die Beteiligung und die Belange von Betroffenen dauerhaft gestärkt. Die Anliegen von Betroffenen sollen in die politischen Prozesse in Bund und Land einfließen.
3. Aufarbeitung:
Die wichtige Arbeit der unabhängigen Aufarbeitungskommission wird verstetigt. Weiterhin gibt es vertrauliche Anhörungen, öffentliche Hearings und Unterstützung bei institutioneller Aufarbeitung. Für Betroffene soll der Zugang zu Akten, die für die Aufarbeitung von Missbrauch relevant sein können, erleichtert werden. So werden durch das Gesetz künftig Jugendämter verpflichtet, Betroffenen Akteneinsicht zu gewähren und dazu Auskunft zu erteilen.
4. Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz:
Mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhält eine Bundesbehörde den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Durch Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung kann sexuelle Gewalt früher aufgedeckt und verhindert werden. In allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe sollen Schutzkonzepte Fallanalysen zum verbindlichen Qualitätsmerkmal werden. So lässt sich aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen. Um den Kinderschutz interdisziplinär zu stärken, wird ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz verankert.
Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.
ein Beitrag von Beate Müller
Psychosoziale Prozessbegleiterin
Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV