10.06.2024
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG)“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Die gesellschaftliche und politische Debatte über wirksame Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss immer wieder angestoßen werden. Auch nach Jahrzehnten im Kampf gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend ist die flächendeckende Versorgung von Betroffenen unzureichend. Ein wichtiger Schritt der Bundesregierung war die Einrichtung des Amts der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs (UBSKM) in 2010, um Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen sowie die Versorgung und Unterstützung von Betroffenen sicherzustellen. Mit dem neuen Gesetz sollen das Amt, der Betroffenenrat und die Aufarbeitungskommission endlich verstetigt werden. Auf Bundesebene sollen Strukturen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ausgebaut und gestärkt werden.
Folgende Inhalte sind besonders begrüßenswert:
1. Die explizite Bezugnahme auf den „Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“
in § 1 UBSKMG (Art. 1), wodurch verschiedene Gewalt- und Ausbeutungsformen
in den Blick genommen werden.
2. Den Fokus auf die Bedeutung individueller Aufarbeitung für Betroffene von
sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, um Beratungs- und
Unterstützungsleistungen sicherzustellen.
3. Die Stärkung von Strukturen auf Bundeseben und die Vernetzung von wichtigen
Akteur*innen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend.
4. Die verbindliche Qualitätsentwicklung im Kinderschutz sowie Förderung von
präventivem Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend durch
Präventionsarbeit, Gewaltschutzkonzepte und Qualifizierung von Fachkräften.
Nachzulesen ist der Entwurf hier:
ein Beitrag von
Ina Pellehn
Psychosoziale Prozessbegleiterin
Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV