Das Soziale Entschädigungsrecht wurde zum 1. Januar 2024 modernisiert und zu einem eigenen Buch 14 (XIV) im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammengefasst. Ein Ziel der Gesetzesreform war, Betroffenen von sexualisierter und häuslicher Gewalt den Zugang zu Leistungen (z.B. monatliche Entschädigungszahlungen, Traumatherapie, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben etc.) zu erleichtern.
Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
Eine Neuerung des SGB XIV ist, dass nicht nur Opfer physischer, sondern auch psychischer Gewalt und vernachlässigte Kinder Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten können. Um unabhängig vom meist länger dauernden Antragsverfahren unterstützen zu können, wurden außerdem „Schnelle Hilfen“ eingeführt. Dazu zählt zum einen die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Zum anderen werden Berechtigte bei der Antragstellung für Leistungen der Sozialen Entschädigung und im weiteren Verwaltungsverfahren auf Wunsch durch ein Fallmanagement unterstützt.
Mehr Transparenz und Rechtsklarheit
Unterstützung für mehr Menschen
Erleichterter Zugang zu schnell wirksamen Leistungen
Wesentliche Erhöhung der monatlichen anrechnungsfreien
Entschädigungsleistungen
Stärkung des Teilhabegedankens
Verbesserungen für Opfer sexueller Gewalt
Vorgezogene Verbesserungen für Gewaltopfer einschließlich Terroropfer
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