11.11.2023

Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Opferschutzrichtlinie

Am 12.07.2023 hat die Kommission der Europäischen Union ihre Vorschläge für eine Änderung der Opferschutzrichtlinie (Victim Rights Directive, RL 2012/29/EU) veröffentlicht. 

Die Richtlinie normiert fundamentale Rechte für Betroffene von Straftaten, namentlich das Recht auf Information, das Recht auf Unterstützung und Schutz, gewisse Verfahrensrechte und das Recht auf Entschädigung.


Die Richtlinie wurde überarbeitet nachdem eine Revision im Juni 2022 essentielle Schutzlücken aufdeckte. Die Kommission schlägt nun eine Stärkung der Mindeststandards vor, indem u.a. fünf spezifische Ziele festgelegt wurden:


1. Verbesserung des Zugangs der Betroffenen zu Informationen;

2. Schutzmaßnahmen für Betroffene besser auf ihre Bedürfnisse abzustimmen;

3. Verbesserung des Zugangs zu spezieller Unterstützung für gefährdete Betroffene (insb. Kinder);

4. Wirksamere Beteiligung der Betroffenen am Strafverfahren;

5. Erleichterung des Zugangs zur Entschädigung durch Täter*innen.


Weiterhin sollen im Rahmen der „individuellen Bewertung der Opfer zur Ermittlung des spezifischen Unterstützungs- und Schutzbedarfs“ Betroffene von Menschenhandel besonders berücksichtigt werden (vgl. Art. 22 (3) RL 2012/29/EU; COM(2023) 424 final, S. 30).

Das weitere Gesetzgebungsverfahren sieht vor, dass der vorliegende Vorschlag der Kommission vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden muss.

Weiter Informationen finden Sie unter diesem Link


(Quelle: https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/kok-informiert/news/detail/vorschlag-der-eu-kommission-zur-ueberarbeitung-der-opferschutzrichtlinie)


ein Beitrag von

Sabrina Drews

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV