18.10.2023

Informationen zum Gewaltschutzgesetz und zur Opferhilfe:

Das Gewaltschutzgesetz gibt Betroffenen die Möglichkeit bei Gericht diverse Maßnahmen anordnen zu lassen, nach denen zugunsten der Betroffenen dem Täter ein Unterlassen gerichtlich angeordnet wird. Die Besonderheit ist, dass - bei einem entsprechenden gerichtlichen Erlass - der Täter bei Verstoss gegen diese gerichtliche Anordnung alleinaufgrund der gerichtlichen Anordnung strafrechtlich verfolgt werden kann.


Weitere nützliche Links zum Thema Opferhilfe:


https:\\www.weisser-ring.de/internet            - Weisser Ring

https:\\www.opferhilfen.de                                   - Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland



ein Beitrag von

Barbara Lüdtke

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV