18.10.2023
Informationen zum Gewaltschutzgesetz und zur Opferhilfe:
Das Gewaltschutzgesetz gibt Betroffenen die Möglichkeit bei Gericht diverse Maßnahmen anordnen zu lassen, nach denen zugunsten der Betroffenen dem Täter ein Unterlassen gerichtlich angeordnet wird. Die Besonderheit ist, dass - bei einem entsprechenden gerichtlichen Erlass - der Täter bei Verstoss gegen diese gerichtliche Anordnung alleinaufgrund der gerichtlichen Anordnung strafrechtlich verfolgt werden kann.
Weitere nützliche Links zum Thema Opferhilfe:
https:\\www.weisser-ring.de/internet - Weisser Ring
https:\\www.opferhilfen.de - Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland
ein Beitrag von
Barbara Lüdtke
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht
Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV