24.09.2023
Hauptverhandlung am Amtsgericht Neubrandenburg in Bezug auf das Hilfenetzwerk gegen häusliche und sexualisierte Gewalt M-V
Passend zum Aufruf für eine Informationsveranstaltung am 14. September 2023 vor der Schweriner Schlossbrücke, wo sich das Hilfenetzwerk gegen häusliche und sexualisierte Gewalt M-V einfindet, um aufzuzeigen, wie es um dieses bestellt ist, erlebe ich am Amtsgericht Neubrandenburg eine Gerichtsverhandlung, in der die Betroffene allein auf sich gestellt ist!
Ich stehe vor dem Amtsgericht in Neubrandenburg und warte auf eine Klientin. Wir wollen uns heute in eine öffentliche Gerichtsverhandlung begeben. Worum es geht, ist uns nicht bekannt. Das große Gebäude, die Durchsuchung am Eingang, all dies macht Eindruck und ist nicht nur für Betroffene von Straftaten ungewohnt. Wir gehen zusammen durch die Flure, ich erkläre die Örtlichkeiten, was uns erwartet. Gut zu wissen, das wir jederzeit das Gebäude, den Saal verlassen können.
Dir Tür vor dem Saal ist offen. Wir setzten uns in die Bankreihe. Alle Beteiligten sind anwesend. Zwei Zeuginnen werden aufgerufen und belehrt. Nun warten sie bis zu ihrer Zeugenaussage vor dem Gerichtssaal. Die Staatsanwältin verliest die Anklage. Zwei Anklagepunkte, Körperverletzung. Der Angeklagte äußert sich nicht zur Sache.
Die erste Zeugin, die Hauptbelastungszeugin, wird aufgerufen. Sie wird in der nächsten halben Stunde sehr viel aus ihrem Leben berichten, aus der Ehe mit dem Angeklagten. In den 19 Jahren ihrer Ehe kam es zu häuslicher Gewalt. Demütigungen, Erniedrigungen, falsche Behauptungen, immer wieder Schläge. Die Richterin äußerte, dass die angeklagten Taten nur „die Spitze des Eisberges“ seien.
Nach anderthalb Stunden, eine kurze Pause vor der Urteilsverkündung. Wir als stille „Beobachter“ nehmen die beklemmende Situation auf dem Flur war, die Betroffene in einer Ecke, der Angeklagte nicht weit von Ihr. Die Zeugin ist mit ihrer Mutter allein, keine juristische Unterstützung, keine psychosoziale Begleitung!
Jetzt schlage ich den Bogen zu der Informationsveranstaltung in Schwerin.
Wie ist das Hilfenetz aufgestellt?
Wie gut sind die Einrichtungen für Hilfesuchende zu erreichen?
Welche Hürden sind zu auf dem Weg in Beratungseinrichtungen zu überwinden?
Können Geflüchtete, Menschen mit Behinderung, LGBTQI und ... durch das Hilfenetz versorgt
werden?
Ich hoffe, dass die Aufmerksamkeit der Veranstaltung in Schwerin von unserer Politik ernst genommen wurde und es in naher Zukunft mehr Personalstellen und Hilfsangebote geben wird, damit alle Betroffenen von Straftaten genügend Informationen und Unterstützung erhalten.
Beate Müller
Psychosoziale Prozessbegleiterin Neubrandenburg
Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV